Krankenversicherung nach Mutterschutz (Private Krankenversicherungen)

Thorsten, Mittwoch, 02.07.2008, 16:20 (vor 5990 Tagen)

Hallo,

ich habe da auch mal eine Frage.
Meine beiden Kinder und ich (Angestellter) sind PKV-versichert.
Meine Frau ist noch im Mutterschutz und daher noch über Ihre GKV versichert. Sie übt eine geringfügige Beschäftigung (325,- €) bei Ihrem alten Arbeitgeber aus.
Da der Mutterschutzzeit bald endet müsste sich meine Frau bald bei einer PKV oder bei der GKV freiwillig versichern.
Um dass zu vermeiden, strebe ich nun an dass sie bei Ihrem Arbeitgeber die geringfügige Beschäftigung auf 401,- € aufstockt um GKV-pflichversichert zu sein. Dadurch würde sich natürlich auch das zu leistende Arbeitspensum entsprechend erhöhen.

Frage 1: Hat der Arbeitgeber, ausser das er mit der Erhöhung des Arbeitspensums einverstanden sein muss, einen Nachteil durch die Umwandlung einer geringfügigen Beschäftigung in eine Beschäftigung in der Gleitzone (z.B. Verwaltungsaufwand, Vertragliche Bindung, Kündigungsfrist) ?

Frage 2: Welche Betrag ist für den Eintritt in die Gleitzone entscheidend? Muss für eine Mindestanzahl von Monaten das Einkommen über 400,- € liegen oder muss der Jahresverdienst über 4800,- € liegen ?

Danke
Thorsten


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