Re: Kündigung durch die PKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 26.10.2008, 17:51 (vor 5874 Tagen) @ J.Buss

1. Ich hoffe Sie haben einen Zeugen für die Falschberatung, denn dann könnte man den Makler auf Schadenersatz verklagen.

2. Basistarif ab 1.1. bzw. bis dahin modifizierten Standardtarif abschließen. Bitte sofort handeln, da sonst alte Leiden ohne Vorversicherung ausgeschlossen werden. Den mod. Standardtarif, der ab 1.1. per Gesetz in den Basistarif umgewandelt wird, kann Ihnen die Hanse Merkur verweigern wegen Ihres Betrugs (gestörtes Geschäftsklima!), aber Sie müssen von jeder anderen PKV aufgenommen werden. Lassen Sie sich die Mitgliedschaftszeiten als Vorversicherungszeit von der Hanse-Merkur bescheinigen und gehen mit der fristlosen Kündigung zum nächsten Versicherer um die Ecke. Ich empfehle hier einen Geschäftstellenversicherer (z.B. Huk) und keinen Maklerbetrieb, da es keine Provisionen gibt und sonst alles nur noch länger blockiert wird. Ich gehe bei meinem Rat davon aus, dass Sie so krank sind, dass man Sie sonst nirgendwo unterbekommt. Ansonsten schnell Voranfragen stellen bei den üblichen Verdächtigen für laschere Risikoprüfung (z.Z. wohl v.a. Debeka) oder der Kontrahierungszwang über Berufsverbände (DKV Kontrahierungszwang über Berufsverbände, allerdings mit Risikozuschlägen).

3. Der Beitrag ist im mod. Standardtarif dann auf den Höchstbeitrag der GKV, also ca. 600 € inkl. Pflege gedeckelt. Ab 1.1. sind auch Tarife mit höheren Selbstbehaltstufen möglich, die den Beitrag entsprechend deckeln. Aus dem Basistarif kommen Sie erst nach 18 Monaten wieder raus, wenn sich Ihre Gesundheitslage als besser und stabil erweisen würde.


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