Re: Kündigung durch die PKV (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Montag, 28.07.2008, 10:20 (vor 5964 Tagen) @ Nadja

Ja, er gilt ab 2009 auch für Altverträge. Allerdings kann die PKV den Versicherungsschutz im Falle von Beitragsrückständen auf Notfallbehandlungen begrenzen und natürlich Inkassomaßnahmen ergreifen.

Das ist bei der GKV aber genauso, nur dass diese schon seit April 2007 nicht mehr kündigen darf.


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