Re: Kündigung durch die PKV (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Freitag, 25.07.2008, 13:50 (vor 5967 Tagen) @ nadja

Die ordentliche Kündigung durch die PKV ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sie wird einen vertragstreuen Kunden gegen seinen Willen nicht mehr los, selbst wenn er schwer erkrankt und hohe Kosten verursacht. Alles andere wäre auch nicht akzeptabel.

Kündigen kann sie momentan noch bei Beitragsrückständen (ab 2009 nicht mehr).
Außerdem kann sie bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (d.h. falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben) vom Vertrag zurücktreten.

Notfalls ist dann bei einer anderen PKV die Aufnahme zu beantragen (zumindest im kommenden Basistarif besteht Aufnahmezwang).


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