Re: Nachtrag: Beihilfeergänzungstarif abgelehnt. In der GKV bleiben? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 28.07.2008, 06:07 (vor 5965 Tagen) @ kirsten

P50/35 sagt, dass Sie wohl aus Hessen sind!
Das ist der Normaltarif. Jetzt stellt sich die Frage, ob man Ihnen 30%-Risikozuschlag draufgeschlagen hat, dann ist das die Öffnungsaktion und Sie können im Rahmen der Öffnungsaktion in keine andere PKV mehr rein.
Natürlich steht es Ihnen frei, bei anderen PKVen anzufragen unter der ehrlichen Angabe, dass Sie bereits ein Angebot der Debeka haben. Entweder wird man Sie ablehnen oder Ihnen ein Angebot machen, dass höhere Risikozuschläge als die 30% vorsieht, aber die Beihilfeergänzungstarife beinhaltet.

Zum BE der Debeka:
Der leistet eigentlich nur bei Hilfsmitteln wesentlich, bei Kur und Reha können Sie diesen Tarif vergessen, wie die ganze Debeka! Die Anschlussheilbehandlung wird aber von allen PKVen erstattet nach einem Empfehlungskatalog des PKV-Verbands, ist bei der Debeka aber rechtlich eher Kulanz als Anspruch, da diese sich nicht in den Bedingungen explizit niederschlägt.

Zum Angestelltenverhältnis:
Nach der jetzigen Rechtslage müssen Sie verpflichtend in die GKV, wenn Sie bis zum 55. Lebensjahr aus dem Beamtenverhältnis auscheiden und Angestellte werden. Wenn Sie Selbständige werden, dürfen Sie nicht in die GKV und müssen in der PKV bleiben.

Anmerkung:
Sollte es sich bei der Verbeamtung um eine Verbeamtung auf Probe bzw. Lebenszeit handeln, gehen Sie in die PKV und legen Sie von den ersparten Beiträgen im Laufe der Jahre 5000 Euro zurück, das müsste mit der Beihilfe für eine Reha oder den Zahnersatz reichen. Das Hilfsmittelproblem wird nur dann problematisch, wenn Sie schwer erkranken (z.B. eiserne Lunge; da kann man dann aber auch ins Krankenhaus gehen und da ist wiederum alles versichert) oder erblinden (Blindenhund fehlt). Bei behinderten Kindern ist der Hilfsmittelkatalog vieler PKVen eine Katastrophe, aber man muss ja nicht gleich den Teufel an die Wand malen.
Sollten Sie aber nur Beamtin auf Zeit werden, würde ich Ihnen grundsätzlich von jeder Öffnungsaktion abraten, da bei einer anschließenden möglichen Arbeitslosigkeit ohne ALG-I- und II-Anspruch der 100%-PKV-Beitrag mit den dann ungedeckelten Zuschlägen (bis zu 300%) unbezahlbar wird. Dasselbe drohte auch bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit, wenn Sie im Anschluss Selbständige werden.


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