Re: Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung (Private Krankenversicherungen)
Ich habe für meine Kinder und mich gegenüber der Techniker Krankenkasse die Kostenerstattung gewählt und zusätzlich den Tarif 182 abgeschlossen. Nachdem die TK auf 2 Rechnungen den Kassenanteil erstattete, wurde die 3. Rechnung ohne Erstattung zurückgegeben, da das Budget der Kinderärztin bereits ausgeschöpft sei.
Meine Gespräche mit den Beteiligten endeten wie folgt:
- die Kinderärztin weigert sich prinzipiell, eine Quartalsrechnung auszustellen. Auch meine Hinweise auf den höheren Verdienst und die schnelleren Zahlungen halfen nicht.
- die TK teilte mir telefonisch mit, im SGB und in der Satzung sei geregelt, dass man die Quartalspauschale nicht auf einzelne Rechnungen aufteilen könne, dies wäre illegal. Ausschließlich eine Quartalsrechnung könne helfen und das auch nicht rückwirkend.
- die Arag ist bereit, eine Kulanzahlung zu prüfen.
Nun hoffe ich natürlich auf die Arag, um die volle Erstattung zu erhalten. Aber ich bin unsicher, wie es in Zukunft laufen soll, auch da ich sehr ungern die Kinderärztin wechseln würde. Darf die TK wirklich die Aufteilung der Quartalspauschale verweigern, bzw. wäre dies tatsächlich illegal?
Danke für Eure Hilfe.
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- Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung -
Frank,
09.09.2008, 14:58
- Re: Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung -
Thomas,
09.09.2008, 15:41
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Thomas,
09.09.2008, 15:44
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Frank,
11.09.2008, 17:02
- Re: Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung - Reinhard, Schwetzingen, 02.10.2008, 21:19
- Re: Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung - Sandy, 18.12.2009, 20:55
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Frank,
11.09.2008, 17:02
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Thomas,
09.09.2008, 15:44
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Thomas,
09.09.2008, 15:41