Re: Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung (Private Krankenversicherungen)
Hier hätte die Quartalspauschale durch die GKV auf die beiden Rechnungen aufgeteilt werden müssen bzw. der Arzt hätte eine Quartalsrechnung schicken müssen. Die Aufteilung der Pauschale auf mehrere Rechnungen ist rechtlich zulässig, da die Leistung ja an sich erstattungsfähig, jedoch budgetiert ist. Die Budgetierung bezieht sich jedoch auf das ganze Quartal und nicht nur auf einen Teil des Quartals.
Sie müssen deshalb beim Kostenerstattungsverfahren immer im stetigen persönlichen Kontakt mit der Abrechnungsabteilung Ihrer GKV stehen, weshalb das Kostenerstattungsverfahren bei einer Direkt-GKV mit unfesten Ansprechpartnern durch die Budgetierung faktisch nicht durchführbar ist.
Nach den Zusatz-PKV-Bedingungen ist es schlichtweg egal, was für eine Vorleistung erbracht wurde, es muss nur eine Vorleistung von einem Cent erbracht werden! Dass hier die PKV auf stur schaltet und auf die Bedingungen verweist, ist ihr gutes Recht!
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- Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung -
Frank,
09.09.2008, 14:58
- Re: Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung -
Thomas,
09.09.2008, 15:41
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Thomas,
09.09.2008, 15:44
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Frank,
11.09.2008, 17:02
- Re: Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung - Reinhard, Schwetzingen, 02.10.2008, 21:19
- Re: Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung - Sandy, 18.12.2009, 20:55
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Frank,
11.09.2008, 17:02
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Thomas,
09.09.2008, 15:44
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Thomas,
09.09.2008, 15:41