Re: Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung (Private Krankenversicherungen)
Hallo Thomas,
ich habe nochmal mit der ARAG gesprochen. Man erstattet den Betrag als Kulanz, bleibt jedoch grundsätzlich bei der formalistischen Haltung. Auch hier wurde empfohlen die GKV (TKK) zu bitten die Erstattungen aufzuteilen, dann würde auch die ARAG den Rest komplett übernehmen...
Ich wollte nochmal mit meinem Bezirksvertreter reden, ob man diese "Kundenunfreundliche" Haltung nicht nochmal überdenken möchte, denn letztendlich ist die Möglichkeit der Erstattung dieser Positionen ja unstrittig. Diese Formen der Tarife sind wohl noch sehr neu, und es gibt auch bei den PKVs hierzu noch viele Unsicherheiten.
Ich werde die nächsten Erstattungsanträge an die TKK mit einem Vermerk ausstatten, bei Budgetkürzungen den Betrag auf alle Rechnungen aufzuteilen ... mal sehen ob es klappt ...
gruß Frank
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- Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung -
Frank,
09.09.2008, 14:58
- Re: Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung -
Thomas,
09.09.2008, 15:41
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Thomas,
09.09.2008, 15:44
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Frank,
11.09.2008, 17:02
- Re: Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung - Reinhard, Schwetzingen, 02.10.2008, 21:19
- Re: Erstattung ARAG 182 bei GKV-Budgetierung - Sandy, 18.12.2009, 20:55
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Frank,
11.09.2008, 17:02
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Thomas,
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Thomas,
09.09.2008, 15:41