Re: GKV bei Beamten mit Behinderung (Private Krankenversicherungen)
Das, was da von andi vorgeschlagen wurde, widerspricht allen jetzigen Gesetzen, dass man mit Krankheit keinen Gewinn machen darf, war aber früher möglich (sog. Überbeihilfe).
Jetzt gibt es in einigen Ländern und beim Bund nur mehr die Möglichkeit in der GKV die Kostenerstattung zu wählen und sich den offenen Rest von der Beihilfe zu 100% bis zu den Beihilfehöchstsätzen zahlen zu lassen, wodurch man ambulant zum Privatpatienten wird. Da aber Lücken durch dieses Verfahren entstehen, ist dies nur mit einer Zusatzversicherung oder einem GKV-Wahltarif zu empfehlen.
Zur Möglichkeit einer Klage: Bisher sind immer alle Klagen mit Hinweis auf die Öffnungsaktion auf Zahlung des Arbeitgeberanteils abgewiesen worden, es ist aber in diesen Prozessen nie mit den Leistungslücken der PKV argumentiert worden. Allerdings gibt es auch PKVen, die einen offenen Hilfsmittelkatalog und Kur im Haupttarif haben, nur haben die halt nicht den Terminus Beamten im Namen!
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- GKV bei Beamten mit Behinderung -
Robert,
23.09.2008, 13:27
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Robert,
29.09.2008, 15:32
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Hanni,
20.07.2015, 13:32
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung - admin, 20.07.2015, 14:02
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Hanni,
20.07.2015, 13:32
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Robert,
29.09.2008, 15:34
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Robert,
06.10.2008, 11:29
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Thomas,
06.10.2008, 15:37
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung - Robert (1), 07.10.2008, 10:54
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Thomas,
06.10.2008, 15:37
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Robert,
06.10.2008, 11:29
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Robert,
29.09.2008, 15:32