Re: GKV bei Beamten mit Behinderung (Private Krankenversicherungen)
Hi anderer Robert,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort, wenn sie mir auch keine Hoffnung macht.
Kannst du über deinen Schwerbehindertenvertreter an das Aktenzeichen des Verfassungsgerichts kommen? Das wär hilfreich.
Die Argumentationen deiner Gesprächspartner kann ich allesamt nicht nachvollziehen.
Die Öffnungsaktion ist ein freiwilliges Angebot der PKV"en. Deshalb darf (finde ich) damit nicht argumentiert werden. Was wäre, wenn die PKV"en die Öffnungsaktion künftig nicht mehr anbieten?
Ob ich die "versäume" oder mich aus anderen Gründen gegen die PKV entscheide, ich werde als behinderter Beamter anders behandelt, als ein gesunder.
Und das darf laut dem AGG nicht sein.
Folgendes hat mir Andi geschrieben. Was hältst du davon?
auch als GKV Mitglied hast du Anspruch auf Beihilfe, geh zu deiner Kasse, lass dir alle "Kosten" die du verursacht hast bescheinigen, davon bekommst du nachträglich 50% in Form von Beihilfe von deinem Arbeitgeber erstattet
Danke
Grüße
Robert
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- GKV bei Beamten mit Behinderung -
Robert,
23.09.2008, 13:27
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Robert,
29.09.2008, 15:32
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Hanni,
20.07.2015, 13:32
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung - admin, 20.07.2015, 14:02
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Hanni,
20.07.2015, 13:32
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Robert,
29.09.2008, 15:34
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Robert,
06.10.2008, 11:29
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Thomas,
06.10.2008, 15:37
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung - Robert (1), 07.10.2008, 10:54
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Thomas,
06.10.2008, 15:37
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Robert,
06.10.2008, 11:29
- Re: GKV bei Beamten mit Behinderung -
Robert,
29.09.2008, 15:32