Re: Private Versicherung bei Beihilfeanspruch (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 22.10.2008, 12:33 (vor 5878 Tagen) @ Theodor

Das geht meiner Kenntnis nur in wenigen Ländern, so in Rheinland-Pfalz und Hessen. Sonst wo geht das nicht. Es gibt aber die Öffnungsaktion für vor 2005 schon freiwillig gesetzlich versicherte Beamten in der PKV. Diese Öffnungsaktion lohnt sich beim höheren Dienst sogar für 70ig-Jährige, bei gehobenen Dienst ist das ein Rechenexempel.
Zudem kommt der PKV-Basistarif ab dem 1.1.2009 ohne Zuschläge mit allerdings noch ungewisser Beitrags- und Leistungsstruktur.
Also überlegen Sie sich den Eintritt in die PKV!
Der Gesetzgeber hat die Beamten nämlich neben den Selbständigen ab 1.4.2007 per Gesetz als in der PKV zu versichernde Gruppe definiert, d.h. wäre ein Beamter unversichert ohne Vorversicherung, muss er per Gesetz ab 1.1.2009 in die PKV und darf nicht in die GKV. Man muss sich mit dieser Einteilung abfinden, da die Beamten und Selbständigen wohl sogar von der SPD-Linken als Abfindungsmasse für die PKV bei einer Einführung einer Bürgerversicherung unter Beibehaltung der Voll-PKV (PKVen sollen dann in den Risikokostenstrukturausgleich des GKV-Gesundheitsfonds einbezogen werden) angesehen werden. Das alles heißt, dass selbst bei einer Einführung einer Bürgerversicherung Beamte immer noch bei der PKV bleiben, da die Beihilfe und damit das Kostenerstattungsverfahren mit privater Quotenversicherung billiger für den Staat ist als ein hälftiger GKV-Beitrag. Sollten die Beihilfesteigerungssätze mit Einführung des Basistarifs und der damit verbundenen Behandlungspflicht vom 2,3fachen auf einen niedrigeren Satz gesenkt werden, ist die Beihilfe für den Staat sogar auf Jahrzehnte billiger als ein Arbeitgeberanteil zur GKV!


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