Re: Private Versicherung bei Beihilfeanspruch (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 17.10.2008, 13:32 (vor 5883 Tagen) @ belao

Nicht in die PKV als Beamtin zu gehen mit diesen Ängsten wäre genauso wie aus dem Angst vor dem Tod Selbstmord zu begehen!
Die SB bei den Zahnmaterialkosten von 40 bis 60% in Bezug auf den Bemessungssatz (je nach Beihilfeträger) ist doch ähnlich wie in der GKV! Sie stellen sich dadurch überhaupt nicht schlechter als jetzt!
Die PKVen bieten in Ihren Beihilfeergänzungstarifen unterschiedliche Konzepte an, diese Lücke zu schließen:
Die einen zahlen die Lücke inklusiv der Leistung aus dem PKV-30%-Tarif auf 80 oder 90% ungedeckelt auf, die nächsten auf einen Prozentbeitrag mit Jahreshöchstbeitrag (bei der BBKK), die übernächsten auf 100%, allerdings gedeckelt (z.B Debeka), die übernächsten überhaupt ungedeckelt allerdings eingeschränkt auf das Leistungskorsett des Haupttarifs (je nach Tarif DBV: Das ist das, was Ihnen da unter dem Namen Axa verkauft wird) !

Übrigens: Wenn Sie sehr schlechte Zähne haben, werden Sie die Risikoprüfung je nach Fragestellung der PKV in den Gesundheitsfragen für die Ergänzungstarife u.U. nicht überleben und u.U. ein Fall für die Öffnungsaktion werden. Dass dann bei einigen PKVen auch die Reha und die existenzbedrohenden und sauteuren Hilfsmittel, die dort elegant in den Ergänzungstarif ausgelagert werden, nicht ordentlich versichert sind, ist eine andere Sache. Also lassen Sie dass Zahn- und Brillengetue der Deutschen sein und konzentrieren Sie sich primär auf Leistungsposten, die Einzelkosten von bis zu 100 T€ übernehmen! Erst dann sollten Sie sich um den Zahnkram kümmern! Die Zähne sind nämlich in der PKV egal bei welcher Beihilfelücke immer besser versichert als in der GKV, da die Beihilfe mindestens das GKv-Niveau zahlt und die PKV im 30%-Tarif immer mehr als die GKV zahlt!


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