Re: Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte? (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte1, Sonntag, 07.03.2010, 21:16 (vor 5375 Tagen) @ Gisbert januschek

Hallo,

bei allem Verständnis für Ihre Verärgerung: Es kann doch wohl nicht ihr Ernst sein, dass Sie erwarten, dass sich in der gesetzlichen Krankenversicherung in 30 Jahren nichts ändert.

Natürlich wird es hier immer auch Änderungen geben, sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite. Leistungen wie das Sterbegeld, Zuschüsse zur Brille usw. sind weggefallen, andere Leistungen beschränkt, Zuzahlungspflichten eingeführt worden, neue Leistungen wie Hospizbehandlungen neu eingeführt.

Beitragssätze haben sich verändert und natürlich auch die Bemessungsgrundlagen für die Beiträge.

Davon abgesehen wurde bis zum 31.12.2008 die Details der Beitragserhebung bei freiwillig Versicherten in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt. Seit 01.01.09 haben wir den Gesundheitsfond und damit ein einheitliches Vorgehen aller KK.

Mein Verständnis für eine Aussage: Wenn ich das in den 70er Jahren gewusst hätte.. geht gegen Null.

Mit freundlichen Grüßen
Ratte1


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