Re: Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte? (Gesetzliche Krankenkassen)
Vielen Dank für die Antwort -
Zu 1: "Wenn allerdings seitens der Kasse nicht explizit danach gefragt wurde, dann natürlich ging es eben nur nach den Bezügen."
Was bedeutet das? Liegt es im Ermessen der Kasse, wie sie es regelt. Vor ca. 5 Jahren habe ich bei dem Fragebogen der Kasse, den ich jährlich erhalte, Kapitalerträge eingetragen - diesen habe ich mit der Bemerkung zurückerhalten, dass ich Kapitalerträge nicht eintragen muss - liegt es also im Ermessen der Kasse.?
Die Kasse hat mich nie daraufhingewiesen, dass ich Kapitalerträge eintragen muss.
2. Werden die GKV bei leeren Kassen ab jetzt mehr auf Kapitalerträge achten?
3. Wie kann ich vorgehen, wenn ich ab jetzt die Kapitalerträge eintragen will, es aber natürlich vermeiden möchte, hohe Nachzahlungen leisten zu müssen?
Gruß
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Gisbert Januschek,
05.03.2010, 18:19
- Re: Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte? -
GKVler,
05.03.2010, 21:21
- Re: Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte? -
gisbert Januschek,
06.03.2010, 10:45
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Czauderna,
06.03.2010, 11:42
- Re: Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte? - Gjanuschek, 07.03.2010, 08:57
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Czauderna,
06.03.2010, 11:42
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gisbert Januschek,
06.03.2010, 10:45
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Kitty,
05.03.2010, 21:38
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Gisbert januschek,
06.03.2010, 10:48
- Re: Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte? - ratte1, 07.03.2010, 21:16
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Gisbert januschek,
06.03.2010, 10:48
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GKVler,
05.03.2010, 21:21