Re: 4-5 bundesweite Kassen erhöhen noch 2008 (Gesetzliche Krankenkassen)

name, Montag, 01.12.2008, 07:31 (vor 5838 Tagen) @ Susanne Lichte

wurdest Du vor der Nachberechnung angehört?

§ 45 SGBX

Hier liegt ja wohl offensichtlich weder arglistige Täuschung, Falschangaben o.ä. vor.

m.E. dürfte die Kasse den Bescheid nur für die Zukunft aufheben, d.h. nur den laufenden Beitrag neu berechnen.

Noch besser wäre es, wenn Du zwischenzeiltich weitere Bescheide wegen Beitragssatzanpassungen bekommen hast (z.B. Pflegeversicherung), die noch mit der alten Berechnungsgrundlage rechnen!

Ich würde so argumentieren:

"Ich habe Ihnen am.... sämtliche erforderlichen Unterlagen zukommen lassen und bin meiner Mitwirkungspflicht in vollem Umfang nachgekommen. Eine Neuberechnung geschah nicht. Insofern konnte ich davon ausgehen, dass mein Beitrag konstant bleibt. Mit Bescheid vom.... teilten Sie mir ferner den neuen Beitrag unter Berücksichtigung des neuen Beitragssatzes zur Pflegeversicherung mit. Auch hier legten Sie die bisherigen Einnahmen i.H.v. .... zugrunde. Daher habe ich auf den Bestand des Bescheides vom .... vertraut. Eine jetzige Rückforderung wäre für mich außerdem mit unzumutbaren Nachteilen verbunden.

Einzige möglichkeit der Kasse wäre ggf. das Argument, dass Du die Fehlerhaftigkeit des alten Bescheides kanntest und somit mit einer Nachforderung rechnen musstest.

Und das größte Problem ist vor allem, dass der Widerspruch zurückgewiesen wurde. Da bleibt ja fast nur noch die Klage.


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