Re: 4-5 bundesweite Kassen erhöhen noch 2008 (Gesetzliche Krankenkassen)

Susanne Lichte @, Sonntag, 30.11.2008, 15:54 (vor 5838 Tagen) @ Tom

Hallo und vielen Dank für die prompte Antwort!
Aber ja, die Tücke steckt wie immer im Detail. Hier die Einzelheiten:

Begründet wird die Nachforderung mit der Tatsache, dass der Existenzgründerzuschuss für den Betroffenen im Dez 07 auslief.
Die damit einhergehende Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nahm die Kasse aber erst jetzt, quasi ein Jahr später, vor. Dabei wurde sie bereits im November 07 auf das Ende des Existenzgründerzuschusses hingewiesen und um eine entsprechende Einstufung gebeten.
Seither wurde die o.g. BBG zugrunde gelegt und mit ermäßigten 13,6% berechnet - bis eben zu besagter "Beitragsveränderung", die jetzt im November einging:
Fragen:
Ist es rechtens, dass die Kasse nach einem Jahr Nachforderungen stellen kann, wenn ihr die ordnungsgemäß. über Veränderungen informiert wurde?
Ist es rechtens, dass die Kasse Jahr gebraucht, um einen aktuellen Abrechnungsstand herzustellen, und der Betroffen innerhalb von 2 Wochen den nachgeforderten Betrag zahlen muss? - Zumal, wenn es sich um ein Mitglied mit nachweislich geringem Einkommen handelt?

Wenn Sie dazu noch einen Tipp bzw. eine rechtliche Einschätzung geben könnten, wäre ich sehr dankbar.


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