Einspruch gegen Beitragserhöhung (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, Montag, 06.10.2008, 19:37 (vor 5893 Tagen) @ Gerd

Hallo Gerd,

dagegen kann man keinen Einspruch einlegen. Und doch: Es ist rechtens.
Wieso bekommst du die Erhöhung denn rückwirkend - Deine Beiträge für Oktober sind doch noch gar nicht fällig?

So ist es eben bei den Krankenkassen. Und ich verrate Dir noch was: Die nächste Erhöhung kommt am 1.1.09 - garantiert!

LG, Shops


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