Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV (Private Krankenversicherungen)
Offiziell ist eine Kontrolle derzeit nicht vorgesehen. Was Politikeraussagen wert sind, sei dahingestellt.
Der Aufwand wäre jedoch tatsächlich hoch und nicht sehr effektiv. Selbst in der Schweiz z.B., in der die Meldebehörden einen Abgleich mit den Krankenkassendaten vornehmen, gibt es Nichtversicherte. Daher wird man die geschätzten noch 0,1% der Bevölkerung, die in Deutschland nicht versichert sind, vermutlich tolerieren und es bei Prämienzuschlägen im Falle der Aufdeckung belassen.
Dass Finanzämter die Kontrolle übernehmen sollen, ist reine Spekulation. Außerdem sind diese vielfach ausgelastet und haben mit dem komplizierten deutschen Steuerrecht schon genug zu tun.
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- nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV -
newson,
04.01.2009, 21:39
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV -
Thomas,
04.01.2009, 23:33
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV -
Joachim Röhl,
05.01.2009, 16:30
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV - Thomas, 09.01.2009, 00:49
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV -
n.n.,
09.01.2009, 21:39
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV - Joachim Röhl, 09.01.2009, 22:18
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV -
Martin Ding,
23.02.2009, 09:32
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV - Bodi, 24.02.2009, 18:40
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV -
Joachim Röhl,
05.01.2009, 16:30
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV -
Thomas,
04.01.2009, 23:33