Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV (Private Krankenversicherungen)
Ja, es stimmt. Sie müssen (meist) alles nachzahlen. Es herrscht in der GKV seit 1.4. Versicherungspflicht, was auch schon am 31.1. bekannt war!
Eine Verjährung tritt nur für Ansprüche der GKv ein, die älter als 4 Jahre sind. D.h. weiteres Warten verschlimmert das Problem!
Da ab 1.1.2009 die Versicherungspflicht auch in der PKV greift, allerdings nur bei einer Vorversicherung in der PKV oder einer unmittelbaren Vorversicherung in der GKV, können die Finanzämter in Zukunft als Kontrollstelle der Versicherungspflicht missbraucht werden, d.h. es ist mit Kontrolle zu rechnen.
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- nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV -
newson,
04.01.2009, 21:39
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV -
Thomas,
04.01.2009, 23:33
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV -
Joachim Röhl,
05.01.2009, 16:30
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV - Thomas, 09.01.2009, 00:49
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV -
n.n.,
09.01.2009, 21:39
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV - Joachim Röhl, 09.01.2009, 22:18
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV -
Martin Ding,
23.02.2009, 09:32
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV - Bodi, 24.02.2009, 18:40
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV -
Joachim Röhl,
05.01.2009, 16:30
- Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV -
Thomas,
04.01.2009, 23:33