Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 05.01.2009, 16:30 (vor 5806 Tagen) @ Thomas

Soweit korrekt und Thomas schob ja auch ein fast übersehbares (meist) mit ein.

Denn wenn Du erklären kannst, daß sich Dein Lebensmittelpunkt z.B. als Selbstständiger und Tauchlehrer in Phuket befand oder Du ein Sabbatical zur emotionalen Selbstfindung im Gazastreifen oder als Biobauer in der Walachei durchgeführt hattest, unterlägst Du nicht der rückwirkend greifenden Pflicht.
Hier dennoch erfolgte Einnahmen unterlagen korrekterweise der Besteuerung, sind aber nicht für den Auslandsstatus als solches schädlich und dieser würde Dir im Sozialrecht nützen.

Daß Du die Wohnung nicht gekündigt bzw. beim Einwohnermeldeamt keine Abmeldung getätigt hattest erscheint nur logisch, denn Du wolltest ja wieder zurückkehren. Genau dann, wenn die Versicherungspflicht alle ergreift, fast alle.


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