Re: Gesundheitsfragen (Private Krankenversicherungen)

Lord, Samstag, 19.09.2009, 13:37 (vor 5545 Tagen) @ Gerda

@Gerda
Nehmen wir "Selbstbehalt-Tarif" dort werden ärztliche und veranlassten Leistungen bis zu einer Summe dem Versichertem in Rechnung gestellt. Das funktioniert ja nur wenn man ärztliche Abrechnung auch hat und einem Versicherten zuordnen kann.

Wie bietet deine Krankenkasse "Selbstbehalt-Tarif" an und sagt dir, dass sie ärztliche Abrechnungen einem Versicherten nicht zuordnen können? Das ist ein Widerspruch in sich!!! Das ist ja ganz egal ob du den Tarif nutzt oder nicht. Die Voraussetzungen sind gleich.


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