Re: Gesundheitsfragen (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 08.07.2009, 05:14 (vor 5619 Tagen) @ Ernst N.

Arzt und Krankenhaus: 10 Jahre Aufbewahrungspflicht für Patientenakten, müssen aber nach 30 Jahren vernichtet werden, da dann zivilrechtliche Ansprüche nach BGB gegen die Leistungserbringer erloschen sind. Umfang der Datenübermittlung ergibt sich aus Ärztlichem Standesrecht, SGB V §295!! und §301, Steuerrecht, HGB, BDSG bzw. LDSG.
Mediziner warnen seit Jahren vor dem Gläsernen Bürger - ein praktischer Blick z.B. nach Schleswig-Holstein macht die Gefahren der umfangreichen Datenübermittlung sehr deutlich. http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=41126
https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/krankenh/patdskh.htm


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