Re: Öffnungsaktion: was bei Wechsel der Beihilfevorschrift (Private Krankenversicherungen)

Ulrike, Donnerstag, 24.09.2009, 09:48 (vor 5540 Tagen) @ Thomas

Danke, das hilft mir weiter! Meinen Sie, dass man die entsprechenden PKV-spezifischen Regeln z.B. bei einem Probeantrag (wg. Öffnungsaktion dann wohl anonym über Makler) erfährt? Oder gibt es das verbindlich erst bei Vertragsabschluss? Das wäre wegen der "Nur-ein-Antrag"-Regelung dann ja ein Schuss ins Blaue ...


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