Öffnungsaktion: was bei Wechsel der Beihilfevorschrift (Private Krankenversicherungen)
Ich werde als Angehörige beihilfeberechtigt und werde wohl nur über die Öffnungsaktion (34J., aber Vorerkrankung) einen beihilfekonformen Tarif bekommen. Ich habe verstanden, dass ich einen Versicherer suchen muss, der auch ohne Ergänzungstarif passabel ist (Barmenia, evtl. auch HUK trotz Hilfsmittel).
Nun aber meine Frage: Was passiert, wenn die Beihilfevorschriften sich ändern (durch Wechsel in anderes Bundesland)? Ich bin jetzt NRW und sollte deshalb wohl Wahlleistungen auch bei der PKV kriegen. Wenn diese (z.B. in Hamburg, Bremen etc.) aus der Beihilfe fallen, was macht dann die PKV? Wird sie mir eine Aufstockug anbieten? Mit 30% max. Risikozuschlag oder dann beliebig hoch? Oder sind Wahlleistungen dann gestrichen?
Ich wäre froh, wenn jemand darauf eine Antwort hätte (davon hängt ja auch ab, ob sich die PKV überhaupt für mich lohnt) ...
Ulrike
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Ulrike,
23.09.2009, 11:33
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Thomas,
23.09.2009, 15:44
- Re: Öffnungsaktion: was bei Wechsel der Beihilfevorschrift - Ulrike, 24.09.2009, 09:48
- Re: Öffnungsaktion: was bei Wechsel der Beihilfevorschrift -
Thomas,
23.09.2009, 15:44