Re: Frage zur Selbstbeteiligung in der PKV (Private Krankenversicherungen)

Charlie Brown, Sonntag, 22.11.2009, 23:08 (vor 5484 Tagen) @ chris

Es gilt zu unterscheiden zwischen

a) der von Lord und von mir gemeinten Kostenerstattung nach § 13 SGB V, die keine Bindefrist an die GKV vorsieht

und

b) der von chris gemeinten Wahltarife für Kostenerstattung nach § 53 Abs. 4 SGB V, die eine 3-jährige Bindefrist gemäß § 53 Abs. 8 SGB V auslösen.

Alle haben recht :)


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