Re: Frage zur Selbstbeteiligung in der PKV (Private Krankenversicherungen)
Es gilt zu unterscheiden zwischen
a) der von Lord und von mir gemeinten Kostenerstattung nach § 13 SGB V, die keine Bindefrist an die GKV vorsieht
und
b) der von chris gemeinten Wahltarife für Kostenerstattung nach § 53 Abs. 4 SGB V, die eine 3-jährige Bindefrist gemäß § 53 Abs. 8 SGB V auslösen.
Alle haben recht :)