Leistungsinstellung im Notfall nach Beitragsverzug (Private Krankenversicherungen)
Hallo, wir haben ein Problem:
eine mir nahestehende Person war jahrtehntelang gut verdienender Rechtsanwalt (unverheiratet) + wurde im März 2009 schwer depressiv.Im Juli 2009 verlor er seine Zulassungi + sein Vermögen(Kreditkündigungen etc.) und gab seine Kanzlei auf. er hat einfach nicht mehr gearbeitet, sondern stundenlang "Löscher gestarrt".
Bei seine private Krankenversicherung hat er seit 03/09 Rückstände und hat diese bis auf ca. 1.000 EU reduziert (3.200 EUR gezahlt).Endlich begab er sich um Arzt, der ihn sofort u.a. wegen mgl.Suizidalität in ein psych. Krankenhaus einwies.Dort ging es ihm zunehmend besser,er spricht seit einer Woche auch wieder mit Menschen und nicht nur mit seinem Hund. Heute informierte das Krankenhaus über die Nichtbewilligung der notw. Leistungen durch die PKV. Die Versuche zur Konfliktlösung scheiterten, die Leistungsverw. wurde tel damit begründet, daß ein Beitragsrückstand bestände, psych. Erkrankungen keinen Notfall darstellen und wohl auch eine arglistige Täuschung(!!!) vorläge, da der Patient wohl beim Vertragsabschluß (vor vielen Jahren) hätte eine psych. Vorbelastung angeben müssen(!!!).VorVertragsabschluß gab es jedoch keinerlei derartige Anzeichen.Das Krankenhaus müßte die Behandlung sofort beenden, warnt jedoch vor schlimmen Folgen. Und jetzt? Erbitte Rat!
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- Leistungsinstellung im Notfall nach Beitragsverzug -
Gundula Böhme,
25.01.2010, 18:10
- Re: Leistungsinstellung im Notfall nach Beitragsverzug -
chris,
25.01.2010, 22:09
- Re: Leistungsinstellung im Notfall nach Beitragsverzug -
G.Böhme,
05.03.2010, 18:45
- Re: Leistungsinstellung im Notfall nach Beitragsverzug - Joachim Röhl, 05.03.2010, 19:42
- Re: Leistungsinstellung im Notfall nach Beitragsverzug -
G.Böhme,
05.03.2010, 18:45
- Re: Leistungsinstellung im Notfall nach Beitragsverzug -
chris,
25.01.2010, 22:09