Re: Angestellte und freier mitarbeiter (Private Krankenversicherungen)

Gast, Mittwoch, 03.03.2010, 07:26 (vor 5380 Tagen) @ Joachim Röhl

Wirst Du als vorrangig selbständig tätig eingestuft, weil da Zeitaufwand oder Einnahmen höher sind, mußt Du für die Angestelltentätigkeit keine Beiträge abführen <<<

Falsch ... 1. sind aus der Beschäftigung AlV und RV-Beiträge zu entrichten und 2. werden die Einkünfte aus der Besch. bei der Beitragsbemessung als Selbstständiger herangezogen - (siehe nächster Punkt) und du verlierst den Anspruch auf den AG-Anteil für die KV+PV

und wirst mit rund 311€ im Mindestbeitrag als Selbständige eingestuft.<<<

Falsch, dieser Beitrag gilt nur dann, wenn dein Einkommen (also Summer aller Einkünfte under der Mindesbemeesungsgrundlage von ca. 1900 EUR liegt. hat du also aus dem Teilzeitjob 1200 EUR und aus der Selbstständigkeit 1500 EUR reichen eben die 311 EUR nicht.

Je nachdem was Du möchtest<<<

es kommt eben nicht auf das "möchten", sondern auf diue tatsächlichen Verhältnisse. Alos müsste man einfach nur wahrheitsgemäße Angaben machen.

Alles andere ist nicht in ordnung und wenn sich gerade solche Leute wie unser Außenminister darüber aufregen, dass der Sozialstaat von allen Hartz IV-Empfängern missbraucht wird, dann sollte man erstmnal generell in der gesellschfat anfangen von Ehrlichkeit zu reden. Denn es sind nämlich genua solche Leute wie ein Hr. Röhl die Versuchen zu manipulieren und zurecht zu biegen um PERSÖNLICHE Vorteile zu erzielen.

Und wenn die Oberschicht (rechtliche Möglichkeiten der Minimierung der steuerpflichtigen Einkünfte gen NULL) und die Mittelschicht natürlich legal im Sinne aller gesetzlichen Schlupflöcher nur auf seine eigenen persönlichen Vorteile zum nachteil der gesellschaft aus ist, dann brauchen genau diese sich nicht über die Hartz IV-Empfänger aufregen, die nämlich ganz legal ihre ihnen rechtmäßig zustehenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten.

Und wenn dann einige von diesen einen zumutbaren Job ablehnung mit einem zweifelhaften ärztlichen Attest, dann ist dies aus meiner Sicht weit weniger schlimm, als wenn der Einkommensmillionär NULL Einkommensseuer zahlt, denn der Hartz IV-Empfänger BETRÜGT die Gesellschaft dann um 350 EURx12 Monate der Einkommensmillionär um hunderttausende EUR.
, mußt Du auf folgende Fallstricke achten: die GKV unterstellt generell eine hauptberufliche Selbständigkeit, wenn Du selbst einen abhängig Beschäftigten führst. Weiterhin wird auch gern die Stundenzahl der Öffnungszeiten eines Geschäftes komplett ausgezählt. Tip: bei Einstufung auf nebenberufliche Selbständigkeit wird ein Beitrag von nur 138€ fällig, aber prüft hier die Kasse noch argwöhnischer, denn die Jahreseinnamen müssen in der nebenberuflichen Selbständigkeit etwas unter 10.000€ liegen und höchstens 15h pro Woche darfst Du Deine freie Mitarbeit betreiben. Was machen sie denn im Hauptberuf ist dann oft zu hören und vielleicht erwähnst du dann einfach, daß Du mit Teilzeitjob und kleiner nebenberuflicher Tätigkeit zwar gerade so über die Runden kommst, aber im Hauptberuf Hausfrau und erziehende Mutter bist. Fragen? ePost


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