Re: Angestellte und freier mitarbeiter (Private Krankenversicherungen)
Wirst Du als vorrangig selbständig tätig eingestuft, weil da Zeitaufwand oder Einnahmen höher sind, mußt Du für die Angestelltentätigkeit keine Beiträge abführen und wirst mit rund 311€ im Mindestbeitrag als Selbständige eingestuft. Je nachdem was Du möchtest, mußt Du auf folgende Fallstricke achten: die GKV unterstellt generell eine hauptberufliche Selbständigkeit, wenn Du selbst einen abhängig Beschäftigten führst. Weiterhin wird auch gern die Stundenzahl der Öffnungszeiten eines Geschäftes komplett ausgezählt. Tip: bei Einstufung auf nebenberufliche Selbständigkeit wird ein Beitrag von nur 138€ fällig, aber prüft hier die Kasse noch argwöhnischer, denn die Jahreseinnamen müssen in der nebenberuflichen Selbständigkeit etwas unter 10.000€ liegen und höchstens 15h pro Woche darfst Du Deine freie Mitarbeit betreiben. Was machen sie denn im Hauptberuf ist dann oft zu hören und vielleicht erwähnst du dann einfach, daß Du mit Teilzeitjob und kleiner nebenberuflicher Tätigkeit zwar gerade so über die Runden kommst, aber im Hauptberuf Hausfrau und erziehende Mutter bist. Fragen? ePost
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- Angestellte und freier mitarbeiter -
katrien,
02.03.2010, 17:14
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter -
Joachim Röhl,
02.03.2010, 18:37
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter -
katrien,
02.03.2010, 22:22
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter -
Joachim Röhl,
03.03.2010, 06:02
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter -
Gast,
03.03.2010, 07:26
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter -
Charlie Brown,
03.03.2010, 20:07
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter -
GKVler,
03.03.2010, 21:34
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter - chris, 04.03.2010, 00:44
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter - gast, 04.03.2010, 07:33
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter -
GKVler,
03.03.2010, 21:34
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Charlie Brown,
03.03.2010, 20:07
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Gast,
03.03.2010, 07:26
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Joachim Röhl,
03.03.2010, 06:02
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katrien,
02.03.2010, 22:22
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Joachim Röhl,
02.03.2010, 18:37