Re: Angestellte und freier mitarbeiter (Private Krankenversicherungen)
Der letzte Steuerbescheid und falls nicht vorhanden eine aktuelle Einnahmen- / Überschussberechnung am besten abgezeichnet von einem Steuerberater sind vorzulegen. Die Masse ist zwar im Sozialgesetzbuch geregelt, aber der Schalterangestellte muß von Deiner Position überzeugt werden und da gibt es Betrachtungsweisen von wohlwollend entgegenkommend bis hartleibig.
http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=40eab351e2df2
http://www.akademie.de/existenzgruendung/existenzgruendung/kurse/nebenberuflich-selbststaendig/genehmigungen-antraege/sozialversicherung-krankenversicherung-rentenversicherung.html
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- Angestellte und freier mitarbeiter -
katrien,
02.03.2010, 17:14
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter -
Joachim Röhl,
02.03.2010, 18:37
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter -
katrien,
02.03.2010, 22:22
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter -
Joachim Röhl,
03.03.2010, 06:02
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Gast,
03.03.2010, 07:26
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter -
Charlie Brown,
03.03.2010, 20:07
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GKVler,
03.03.2010, 21:34
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter - chris, 04.03.2010, 00:44
- Re: Angestellte und freier mitarbeiter - gast, 04.03.2010, 07:33
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GKVler,
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Charlie Brown,
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Gast,
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Joachim Röhl,
03.03.2010, 06:02
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katrien,
02.03.2010, 22:22
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Joachim Röhl,
02.03.2010, 18:37