Re: Auslandsaufentahlt - Anwartschaft und weiteres (Private Krankenversicherungen)

RHW, (vor 5709 Tagen) @ Ursula

Hallo,
12 Monate in der dänischen Sozialversicherung werden als Vorversicherung für die freiwillige Versicherung in Deutschland anerkannt.
Verbindliche Auskünfte am besten über die DVKA: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/Entsendemerkblaetter/Daenemark/Arbeiten_Daenemark.pdf
Punkte 1.4+1.5:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=69312nv&chosenIndex=69312nv&templateID=document&highlighting=off&xid=3490380
Ich bin mal neugierig:

Mir wurde immer gesagt, nach dem Auslandaufenthalt müsse man zurück in die PKV.

Wer hat das gesagt?
Gruß
RHW


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