Re: Auslandsaufentahlt - Anwartschaft und weiteres (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 03.05.2010, 14:39 (vor 5318 Tagen) @ Ursula

Na da wird unsere GKVlerin aber hopsen, wenn jemand in ihren großen Topf zurückkehrt .. Du entscheidest jetzt wohin die "Reise" geht, denn war die letzte Versicherung eine GKV auch im Ausland der EU und Du kannst dies per Formular E104* irgendeiner inländischen Gesetzlichen nachweisen, bist Du da sofort Mitglied. Fast, wenn Du einige Feinheiten mit Deiner PKV vor Ausreise und möglicher Anwartschaft oder Kündigung besprichst, da Punkt (9) vom http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html zu beachten ist. Fragen? ePost


* http://www.krankenkassen.de/static/common/files/view/3120/Formular_E_104.pdf


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