Re: Auslandsaufentahlt - Anwartschaft und weiteres (Private Krankenversicherungen)

RHW, Samstag, 24.04.2010, 15:41 (vor 5327 Tagen) @ Ursula

Hallo,
wenn man mindestens 12 Monate in der dänischen GKV versichert war, kann man sich bei Rückkehr nach Deutschland zwischen GKV und PKV neu entscheiden. Wartezeiten, Gesundheitsprüfung oder Altersgrenzen gibt es dann in der GKV nicht. Die Anwartschaft ist dann bei der GKV-Variante in der Zwischenzeit überflüssig.
Bei der Entscheidung GKV/PKV können u.a. folgende Punkte wichtig sein: Zahl der jetzigen/künftigen Kinder, Situation bei Rückkehr (arbeitslos, selbständig, Rentner ...), Scheidungsrisiko, Einnahmen im Alter, Leistungen (z.B. Hilfsmittel, Kuren, Psychotherapie, Mutterschaftsgeld, Beitragsfreiheit in Elternzeit)

Vielleicht sind folgende Links hilfreich:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/Entsendemerkblaetter/Daenemark/Arbeiten_Daenemark.pdf

http://www.guter-rat.de/ratgeber/artikel_unter_14375.html

http://www.dk-forum.de/94.0.html

http://www.grenzpendler.nrw.de/pdf/leifaden-aktuell.pdf

http://www.stern.de/wirtschaft/geld/private-krankenversicherung-bloss-nicht-alt-werden-580837.html

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privaten_aid_52165.html

Gruß
RHW


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