Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
Bereitschaftspauschalen, die vertraglich vereinbart wurden, werden angerechnet.
400-Euro-Jobs wurden von 1998 bis März 2002 angerechnet. Seit April wird ein 400-Euro-Job nur angerechnet, wenn es der zweite zeitgleiche 400-Euro-Job ist und von diesem Job normale Krankenkassenbeiträge des Arbeitnehmers (nicht Arbeitgeberpauschale!!!) abgezogen werden.
Solange der Grenzwert von 4162,50 Euro nicht überschritten wird, besteht weiter Versicherungspflicht.
Gruß
RHW
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- Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze -
Oliver Benz,
21.04.2010, 14:13
- Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze - RHW, 21.04.2010, 20:40
- Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze -
Olli,
22.04.2010, 12:36
- Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze - RHW, 22.04.2010, 18:47