Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze (Private Krankenversicherungen)

RHW, Donnerstag, 22.04.2010, 18:47 (vor 5329 Tagen) @ Olli

Hallo,
Bereitschaftspauschalen, die vertraglich vereinbart wurden, werden angerechnet.
400-Euro-Jobs wurden von 1998 bis März 2002 angerechnet. Seit April wird ein 400-Euro-Job nur angerechnet, wenn es der zweite zeitgleiche 400-Euro-Job ist und von diesem Job normale Krankenkassenbeiträge des Arbeitnehmers (nicht Arbeitgeberpauschale!!!) abgezogen werden.
Solange der Grenzwert von 4162,50 Euro nicht überschritten wird, besteht weiter Versicherungspflicht.
Gruß
RHW


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