Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
für den Wechsel in die PKV ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgebend: 4162,50 x 12 Monate
Wenn man mit seinem regelmäßigen Verdienst diese Grenze in 3 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten hat und voraussichtlich auch im Folgejahr überschreiten wird, ist man nicht mehr versicherungspflichtig (und kann in die PKV wechseln).Schwankende oder unregelmäßige Bezüge werden nicht angerechnet: Überstundenvergütung, Jubiläumszuwendung, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Weihnachtsgeld (wenn unklar ist, ob es gezahlt wird) .....
Einzelheiten sind in § 6 Sozialgesetzbuch geregelt.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist übrigens 3750 EUR monatlich und hat nur Bedeutung bei der Beitragsberechnung.
2 interessante Infos zur PKV:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privaten_aid_52165.html
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/private-krankenversicherung-bloss-nicht-alt-werden-580837.html
Gruß
RHW
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- Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze -
Oliver Benz,
21.04.2010, 14:13
- Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze - RHW, 21.04.2010, 20:40
- Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze -
Olli,
22.04.2010, 12:36
- Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze - RHW, 22.04.2010, 18:47