Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze (Private Krankenversicherungen)
Hallo, ich wollte mich privat Krankenversichern, denn mein Lohnsteuerjahresausgleich liegt Brutto über 51000 €.
Als ich bei meiner Buchhaltung(Lohnbüro) anrief sagte mir diese sehr sehr nette ( nicht wirklich) Frau, das ich ja keine Ahnung hätte und Sie( also die nette Frau) es entscheidet ob ich mich privat Krankenversichern könnte.
Sie sagte das ich ja nicht über die Granze komme da man meine Überstunden nicht dazurechnen darf.
NUR ist mein Jahresbrutto, über 51000€ und das seit über 3 Jahren.
UND meine Krankenkassenbeiträge die 15% vom Brutto sind, werden NATÜRLCIH vom Brutto MIT Überstunden berechnet, ansonsten würde ich nicht 295€ im Monat bezahlen.
Wer kann mir helfen?? Ist es reine Willkür der Firma?? Was kann ich tun? Denn auch die private Kasse sagt das ich nun vom Arbeitgeber abhängig bin, da er die Daten weietr gibt.
Nur regt es mich auf das ich Beiträge vom gesamtbrutto zahle und nicht in die private darf.
Bitte DRINGEND um hilfe
Danke
Olli
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- Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze -
Oliver Benz,
21.04.2010, 14:13
- Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze - RHW, 21.04.2010, 20:40
- Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze -
Olli,
22.04.2010, 12:36
- Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze - RHW, 22.04.2010, 18:47