Re: Wechsel in die GKV bei Arbeitslosigkeit (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Samstag, 15.05.2010, 13:26 (vor 5306 Tagen) @ Hans Meyer

Hallo,
ein Wechsel in die GKV kann bzw. muss zum Beginn der Krankenversicherung über das Arbeitsamt erfolgen, das wäre hier bei einer Sperrfrist wegen Eigenkündigung meines Erachtens nach der
29.07.2010.
Ich rate dir, dich deswegen möglichst umgehend mit der GKV-Kasse deiner Wahl in Verbindung zu setzen.
Gruss
Czauderna


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