Re: Klarstellung - Wann ist man nebenberuflich selbständig (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, Mittwoch, 18.02.2009, 18:05 (vor 5758 Tagen) @ gitte

Hallo,

meines Erachtens ändert es nichts. Mindestbemessung sind 840 € und es geht nur eine Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch.

Du willst ja nicht als "armer" hauptberuflich Selbständiger, sondern als nebenberuflich Selbstänige eingestuft werden. Und da zählt das Einkommen des LG für die Beitragsberechnung nicht. Aber es ist ein Beweis, dass Du Deinen Lebensunterhalt eben nicht alleine aus der Selbständigkeit bestreiten kannst.

Letztendlich ist es wurscht, ob du studierst, denn als Studentin bist Du doch mit 32 eh nicht mehr versichert.

Mach die Angaben, die die brauchen. Lass Dir eine Beitragsrechnung schicken, und wenn die das nicht berücksichtigt, legst Du Widerspruch ein und kündigst gleichszeitig die Kasse. Such dir dann halt eine Kasse, die es so macht.

LG, Shops

P.S. Wenn Du verheiratet wärst und Dein Mann nicht gesetzlich versichert wäre, dann zählt sein Einkommen.


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