Wann ist man nebenberuflich selbständig (Gesetzliche Krankenkassen)

gitte @, Montag, 16.02.2009, 09:21 (vor 5760 Tagen)

Ich studiere und arbeite nebenbei ca. 17h als Selbständige. Damit finanziere ich mein Studium und verdiene unter 800 Euro. Die Kasse will mich nun nicht mehr als nebenberuflich einstufen und will den Einkommensbescheid meines LG. Ich bin über 32.
Darf sie mir das Einkommen des LG anrechen?


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