Klarstellung - Wann ist man nebenberuflich selbständig (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, Dienstag, 17.02.2009, 18:55 (vor 5759 Tagen) @ Shoppingqueen

Hallo Shops,

was Du meinst (mit Ausnahme der 18 Stunden), dass sind bedürftige Selbstständige bei denen die Beitragsberechnung so bei 1.250,00 € beginnt. Wenn Du es genau wissen willst, dann schau doch mal in Deine Kassensatzung und in den § 240 SGB Abs. 4 V. Was die Nebenberuflichkeit angeht, so beschäftige Dich bitte mit § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V. Wenn ein Selbständiger im Monat mehr als 400,00 € verdient und/oder 18 Stunden arbeitet, dann besteht für eine Nebenberuflichkeit kein Spielraum mehr. Die Entscheidung der Kasse ist ok, wobei das Einkommen des Partners nicht anrechenbar ist. Es sei denn der Partner ist PKV-versichert.


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