Re: DAK ist viel zu nett (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, Dienstag, 21.04.2009, 19:38 (vor 5696 Tagen) @ C.

Winfried Lonzen hat vom Lohn der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und diese nicht an die DAK weitergeleitet und somit veruntreut. Damit hat er sich nach § 266a StGB strafbar und nach § 823 BGB Schadensersatzpflichtig gemacht. Ferner ist er uneinsichtig, überfordert und unzuverlässig. Warum hat die DAK kein Gewerbeuntersagungsfahren analog § 35 Gewerbeordnung beantragt. Hat dieser Mann wirklich eine Chance verdient, nur weil der Ball rund ist. Wieviele ehrliche Handwerker landen dageben vor dem Kadi, weil Auftraggeber Sie betrügen. Ist das gerecht?


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