Re: Versicherungsschutz nach KK-Wechsel (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Montag, 17.03.2003, 10:20 (vor 7924 Tagen) @ Rainer Mosdzen

Bei der Taunus scheint es ja wirklich drunter und drüber zu gehen...
Aber zur Beruhigung:
Die KV-Karte hat nichts mit dem Versicherungsschutz zu tun.
Wichtig ist nur, dass der Antrag rechtzeitig erfasst wird und der Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung bis zum 31.03. erhält. Nur dann kommt eine Mitgliedschaft zustande.
Die Chipkarten werden von externen Unternehmen hergestellt, welche die Daten der neu angelegten Mitglieder von den Kassen maschinell eingespielt bekommen. In der Regel dauert es vom Erfassen des Antrags bis zum Erhalt der Karte 7 bis 14 Tage. Sollte jemand, der noch keine Karte erhalten hat, dringend zum Arzt müssen, hat dieser in der Regel Verständnis und akzeptiert ein Nachreichen der Karte. Ansonsten sollte die Krankenkasse eine vorläufige Versichertenkarte (Behandlungsschein) ausstellen, über welche die Ärzte abrechnen können.


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