Versicherungsschutz nach KK-Wechsel (Krankenkassenrecht)

Rainer Mosdzen @, Freitag, 14.03.2003, 13:17 (vor 7924 Tagen)

Am 12.02.03 schicke ich meinen Antrag in die BKK-Taunus, mit der Bitte mir eine Mitgliedsbescheinigung
zuzusenden.Bis auf den heutigen Tag ist nichts passiert (Trotz Anruf und E-mail). Ich wollte eigentlich zum 01.04.03 meine Chipskarte bekommen, da bei mir wichtige ärztliche Untersuchungen anstehen.
Wie sieht es eigentlich ab dem 01.04. mit meinem Versicherungsschutz aus ?
Keine Chipkarte von der BKK Taunus - keine Versicherung ?
Oder springt in diesem Fall meine alte Versicherung ein ?

Habe hier ja schon schlimme Sachen über die BKK Taunus gehört


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