Versicherungsschutz nach KK-Wechsel (Krankenkassenrecht)
Am 12.02.03 schicke ich meinen Antrag in die BKK-Taunus, mit der Bitte mir eine Mitgliedsbescheinigung
zuzusenden.Bis auf den heutigen Tag ist nichts passiert (Trotz Anruf und E-mail). Ich wollte eigentlich zum 01.04.03 meine Chipskarte bekommen, da bei mir wichtige ärztliche Untersuchungen anstehen.
Wie sieht es eigentlich ab dem 01.04. mit meinem Versicherungsschutz aus ?
Keine Chipkarte von der BKK Taunus - keine Versicherung ?
Oder springt in diesem Fall meine alte Versicherung ein ?
Habe hier ja schon schlimme Sachen über die BKK Taunus gehört
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- Versicherungsschutz nach KK-Wechsel -
Rainer Mosdzen,
14.03.2003, 13:17
- Re: Versicherungsschutz nach KK-Wechsel - Doris Schöps, 16.03.2003, 00:19
- Re: Versicherungsschutz nach KK-Wechsel - Tobi, 17.03.2003, 10:20
- Re: Versicherungsschutz nach KK-Wechsel - konstantin moos, 21.03.2003, 21:53