Re: Versicherungsschutz nach KK-Wechsel (Krankenkassenrecht)

Doris Schöps @, Sonntag, 16.03.2003, 00:19 (vor 7922 Tagen) @ Rainer Mosdzen

Das scheint sich bei der BKK Taunus so zu gehören.
Wir BKK-enttäuschten (geschädigte kann man ja nicht sagen) sollten uns zusammentun und einen Weg in die Öffentlichkeit suchen.
Es gibt sicher ein Fernsehmagazin, das sich für die Arbeitsweise der preiswerten BKK´s interessiert. Die teueren, scheinbar dann doch guten Kassen werden sich darüber freuen.
Eigentlich müsste die BKK Taunus jeden Antragsteller aufnehmen. Man könnte erwarten, daß man versichert ist, wenn der Antrag vorliegt. Wissen tut das wohl keiner bis es vor Gericht entschieden worden ist.


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