Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? (Krankenkassenrecht)
Die Kündigung muß in diesem Fall nicht widerrufen werden, allerdings kann ein kurzer Hinweis über den Sachverhalt nie schaden!
Die Kündigung muß in diesem Fall nicht widerrufen werden, allerdings kann ein kurzer Hinweis über den Sachverhalt nie schaden!
gesamter Thread: