Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Mittwoch, 02.04.2003, 09:16 (vor 7908 Tagen) @ andreas

Die Kündigung muß in diesem Fall nicht widerrufen werden, allerdings kann ein kurzer Hinweis über den Sachverhalt nie schaden!


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