Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? (Krankenkassenrecht)
Man hat theoretisch bis zum letzten Tag der Mitgliedschaft bei der alten Kasse Zeit, sich eine neue zu suchen. In diesem Fall bis zum 31.03. Da dem Arbeitgeber aber auch bis zu diesem Tag eine Mitgliedsbescheinigung zugehen muß, wird es vor allem bei schlecht strukturierten/organisierten Kassen Probleme geben die Fristen einzuhalten!
Die 18 Monate beziehen sich auf die Bindungsfrist, d.h. man ist an die Wahl der neuen Kasse grundsätzlich 18 Monate gebunden (hat die Tanus darüber keine Informationen gegeben?).
Hier wird mal wieder deutlich, dass der Beitragssatz doch nicht das einzige Argument sein sollte. Was ist erst, wenn es um Leistungsangelegenheiten geht? Wer dann unzufrieden ist, muss eben 18 Monate warten...
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- Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? -
Boris Schaedler,
17.03.2003, 17:39
- Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? -
Tobi,
18.03.2003, 12:30
- Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? -
Boris Schaedler,
19.03.2003, 08:20
- Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? - Tobi, 19.03.2003, 12:04
- Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? -
Boris Schaedler,
19.03.2003, 08:20
- Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? - Waeller, 23.03.2003, 00:42
- Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? -
andreas,
01.04.2003, 18:39
- Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? - Tobi, 02.04.2003, 09:16
- Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? -
Tobi,
18.03.2003, 12:30