Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? (Krankenkassenrecht)

andreas, Dienstag, 01.04.2003, 18:39 (vor 7905 Tagen) @ Boris Schaedler

Hi,

wenn du nicht innerhalb der kündigungsfrist deine mitgliedschaft beim arbeitgeber mit einer mitgliedsbescheinigung nachweist, ist der kassenwechsel nicht zustande gekommen un du bleibst bei deiner alten kk. vergiß aber trotzdem nicht deine kündigung zu widerrufen, damit deine bisherige kk die mitgliedschaft wieder aufmachen kann.


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