Beitragsfreiheit für kurzfistig Beschäftigte (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wg. eines aktuellen Falles stellt sich mir die Frage, ob eine Beitragsfreiheit bei kurzfristig Beshäftigten, bis zu 2 Monaten, besteht? Wer kann mir da eine entsprechende Auskunft oder Link mitteilen.
Danke
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J.Grote,
30.05.2003, 13:05
- Re: Beitragsfreiheit für kurzfistig Beschäftigte - Lui, 31.05.2003, 07:34
- Re: Beitragsfreiheit für kurzfistig Beschäftigte - Tobi, 01.06.2003, 01:45