Re: Berechnung Kassenbeiträge --> Danke ! (Krankenkassenrecht)

Ute @, Donnerstag, 07.08.2003, 21:27 (vor 7778 Tagen) @ Ute

Danke für die Unterstützung ! Ich habe mir die Zusammenhänge erklären lassen. Bei Arbeitnehmern, welche durch ein 13. oder 14. Gehalt über die Beitragsbemessungsgrenze kommen, wird bereits am Beginn des Jahres der max. Beitragssatz angesetzt. Dafür wird dieser zum Ende des Jahres, wenn die zusätzlichen Gehälter gezahlt werden, nur einmal zum Ansatz gebracht. So weit, so gut. Krass finde ich nur, daß ich bereits am Beginn des Jahres beitragsmäßig in Vorleistung gehe für ein Einkommen, was ich erst zum Ende des Jahres erhalte. Wenn es auch nicht die Masse ist, letztlich wird mir dadurch ein Teil Liquidität über das Jahr hinweg entzogen, ohne daß ich einen Mehrwert erhalte. Aber das muß wohl so sein !?

Gruß Ute.


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