Re: Berechnung Kassenbeiträge (Krankenkassenrecht)

Lui, Montag, 04.08.2003, 21:59 (vor 7781 Tagen) @ Ute

Hallo Ute,

um es genau zu überprüfen, bräuchte man natürlich Zahlen, aber die willst Du vermutlich nicht nennen.
Wenn Du allerdings mit dem vollen Beitragssatz gerechnet hast, stimmt das ganze nicht. Der Gesamtbeitrag teilt sich in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil auf. Bei einem KV-Beitrag von beispielsweise 13 % zahlst Du 6,5 % und Dein AG ebenfalls.
Das 13. und 14. Gehalt zählt mit, wenn die Beitragsbemessungsgrenze (übrigens eine jährliche Grenze) noch nicht erreicht ist.


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