Re: Berechnung Kassenbeiträge (Krankenkassenrecht)
Hallo Ute,
hier zwei internetseiten, auf denen du deine abgaben genau berechnen kannst:
http://www.lohn1.de/monster/steuer.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html
zur frage ""wie berechnen sich die beiträge über der beitragsbemessungsgrenze"": die bezeichnung beitragsbemessungsgrenze besagt, dass auch nur bis zu diesem einkommen (JAHRESEINKOMMEN) beiträge erhoben werden. von dem verdienst, der oberhalb der bbm liegt, werden keine versicherungsbeiträge abgeführt.
es zählt immer das jahreseinkommen, egal ob in 12, 13 oder 14 ""raten"" gezahlt.
ich hoffe, konnte dir helfen...
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- Berechnung Kassenbeiträge -
Ute,
04.08.2003, 21:42
- Re: Berechnung Kassenbeiträge - Lui, 04.08.2003, 21:59
- Re: Berechnung Kassenbeiträge - haddaw, 06.08.2003, 11:32
- Re: Berechnung Kassenbeiträge - Tobi, 07.08.2003, 10:35
- Re: Berechnung Kassenbeiträge --> Danke ! - Ute, 07.08.2003, 21:27