Re: Berechnung Kassenbeiträge (Krankenkassenrecht)

haddaw, Mittwoch, 06.08.2003, 11:32 (vor 7779 Tagen) @ Ute

Hallo Ute,

hier zwei internetseiten, auf denen du deine abgaben genau berechnen kannst:

http://www.lohn1.de/monster/steuer.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html

zur frage ""wie berechnen sich die beiträge über der beitragsbemessungsgrenze"": die bezeichnung beitragsbemessungsgrenze besagt, dass auch nur bis zu diesem einkommen (JAHRESEINKOMMEN) beiträge erhoben werden. von dem verdienst, der oberhalb der bbm liegt, werden keine versicherungsbeiträge abgeführt.
es zählt immer das jahreseinkommen, egal ob in 12, 13 oder 14 ""raten"" gezahlt.

ich hoffe, konnte dir helfen...


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